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Vertragsinhalt
Allen Vereinbarungen, Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich die nachstehenden Bedingungen zugrunde.
Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer, auch wenn dies bei dem zukünftigen Abschluss
eines Vertrages nicht ausdrücklich vereinbart werden sollte. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen
des Käufers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Von diesen Bedingungen abweichende Abreden sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Unsere Bedingungen gelten durch den Käufer als angenommen, wenn er ihnen nicht sofort nach unserer Auftragsbestätigung
widerspricht.
Sie gelten weiterhin als von ihm angenommen, wenn er unsere Warenlieferung widerspruchslos in Empfang nimmt.
Angebote sind für uns freibleibend. Es gelten, soweit nicht etwas anderes vereinbart, unsere Listenpreise zum
Zeitpunkt der Auslieferung.
Unsere Preise verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer, die in jeweiliger Höhe den Preisen hinzugerechnet wird.
Aufträge sind erst dann angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. Bei einer Preisveränderung in der Zeit
zwischen Vertragsschluss und Lieferung gilt der am Liefertag gültige Preis, wenn die Erbringung oder vertragsgemäße
Leistung nach mehr als 3 Monate erfolgen soll.
Proben und Muster gelten nur als annähernde Anschauungsstücke zur Vorführung des ungefähren Charakters unserer Ware.
Sie sind keine Proben im Sinne des § 494 ff BGB und ihre Eigenschaften gelten nicht als zugesichert. Technische Beratungen,
Auskünfte, Verarbeitungsempfehlungen und Mengenauszüge erfolgen nach bestem Gewissen und ohne Gewähr.
Zusicherungen sind damit nicht verbunden und können daraus nicht hergeleitet werden.
Lieferfristen, Lieferverzug
Vereinbarte Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung. Krieg, Streik, Aussperrung,
Rohstoff- und Energiemangel und alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, auch bei unseren Lieferanten, befreien uns für
die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Auswirkung von der Lieferpflicht. Solche Ereignisse berechtigen uns, ganz
oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Für den Käufer entsteht in keinem Falle ein Anspruch auf Schadenersatz.
Lieferungen erfolgen nach Maßgabe unserer Liefermöglichkeit. Teillieferungen sind gestattet. Sie gelten jeweils als
eigenes Geschäft und werden gesondert berechnet.
Zu Nachlieferungen sind wir nicht verpflichtet, jedoch in den Grenzen der Billigkeit berechtigt. Ein Anspruch auf
Schadenersatz im Falle der Nichtlieferung steht dem Käufer nicht zu.
Die Abnahme der Ware hat seitens des Käufers innerhalb der vereinbarten Frist zu erfolgen. Bei nicht rechtzeitiger Abnahme
sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern und unter Einschluss der entstehenden Kosten
zu berechnen oder die übrigen gem. § 373 ff HGB vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.
Versand, Verpackung, Lagerung
Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr für die Waren geht auf den Käufer über,
sobald die Waren unser Werk oder Lager verlassen haben oder einem Transportunternehmen übergeben worden sind.
Gleichzeitig gilt damit unsere Lieferpflicht als erfüllt.
Bei Anlieferung hat das Abladen unverzüglich und sachgemäß durch den Käufer zu erfolgen. Die Berechnung von Wartestunden
oder Rückfrachten behalten wir uns vor.
Bei eventuell erforderlichen Eigenabladungen übernehmen wir keine Haftung für Schäden und Diebstahl, es sei denn, es liegt
grobe Fahrlässigkeit unseres Erfüllungsgehilfen vor.
Unsere Produkte sind grundsätzlich sachgemäß zu lagern.
Gewährleistung
Beanstandungen sind vor der Verarbeitung der Ware binnen einer Ausschlussfrist von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich
geltend zu machen.
Nach Ablauf dieser Frist oder wenn trotz vorliegender Mängel mit dem Gebrauch der Ware begonnen oder diese fortgesetzt wird,
gilt die Ware als genehmigt.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens aber nach 6 Monaten schriftlich zu rügen. Bei berechtigten und fristgemäßen
Beanstandungen beschränkt sich unsere Verpflichtung darauf, gegen Rücknahme der Ware Ersatzlieferungen vorzunehmen.
Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Schadenersatz jeder Art, sind ausgeschlossen, es sei denn,
uns trifft der Vorwurf des vorsätzlich oder groben Verschuldens.
Ist uns eine Ersatzlieferung nicht möglich, kann der Käufer nach eigener Wahl Wandlung oder Minderung erklären.
Ersatzlieferungen oder Reparaturen, die durch Dritte ohne unsere Zustimmung ausgeführt werden, erkennen wir nicht an.
Eigenschaften unserer Ware sind, wenn nicht ausdrücklich individuell etwas anderes schriftlich vereinbart wurde,
in keinem Fall zugesichert i.S. des § 459 Abs. 2 BGB.
Schadensersatzansprüche des Käufers aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vetragsverhandlungen
und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers,
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
Unsere Haftung gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den Rechnungswert der zugrundeliegenden Lieferung beschränkt.
Zahlungsbedingungen
Der Vertragspreis ist 8 Tage nach Lieferung netto Kasse (ohne Abzug) zu bezahlen. Eine etwaige Skontovereinbarung
bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten.
Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Ahnnahmeverzug)
ausgestellt.
Wechsel werden nur nach Besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angennommen.
Zinsen und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung,
Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht,
sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last fallen.
Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Der Auftraggeber kann nur mit
einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückhaltungsrecht ausüben.
Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelhafte Leistungsfähigkeit
des Auftragsgebers gefährdet wird, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware
zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen.
Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug
befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung
weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
Zahlt der Auftraggeber binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware den Preis einsschließlich
der Nebenkosten nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug.
Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung unserer sämtlichen Ansprüche gegen den Käufer,
auch insoweit sie aus anderen Geschäften herrühren, unser Eigentum.
Bei Schecks, Wechseln und Akzepten gilt deren Einlösung als vollständige Bezahlung. Bei der Verarbeitung unserer Waren,
erwerben wir Eigentum an den Zwischen- und Enderzeugnissen, ohne dass wir daraus verpflichtet werden.
Bei Verbindung, Vermengung und Vermischung unserer Ware mit anderen Materialien erwerben wir Miteigentum an den
Erzeugnissen im Verhältnis des Wertes unserer Waren zu dem des anderen Materials.
In allen Fällen gilt der Käufer als Verwahrer. Im Falle der Weiterveräußerung tritt der Käufer seine künftigen
Kaufpreisforderungen schon heute in voller Höhe an uns ab, so dass die Forderung aus dem Weiterverkauf unserer Ware,
gleichgültig ob sie unverarbeitet, vermischt, vermengt oder mit Fremdwaren verbunden sind, mit dem Tag ihrer Entstehung
insoweit auf uns übergehen.
Für den Fall, dass uns nur ein Miteigentum gemäß vorstehenden Bedingungen an der veräußerten Ware zusteht,
erstreckt sich die Forderungsabtretung auf den Betrag, der unserem Miteigentumsanteil an der Ware entspricht.
Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen
des Käufers in Höhe des Mehrwertes zur Rückübertragung verpflichtet. Der Käufer ist auf jederzeitigen Widerruf berechtigt,
die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen.
Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Förderung zu benennen und diesen die
Abtretung anzuzeigen; der Verkäufer ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung aus selbst anzuzeigen und die Forderung
selbst einzuziehen.
Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ohne unser schriftliches Einverständnis weder verpfänden
noch sicherheitshalber übereignen. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder
in die abgetretenen Forderungen hat uns der Käufer unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Gerichtsstand, Erfüllungsort
Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch
an seinem Sitz zu verklagen. Im übrigen ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand, falls der Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, falls er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss ins Ausland
verlegt, oder falls sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bei Klageerhebung nicht bekannt ist.
Auf das Vertragsverhältnis findet ausschliesslich deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Durch etwaige Unwirksamkeiten einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. |
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